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Viele Bilanzskandale haben dazu geführt, dass die Gesetzgebung auf den 01. Januar 2008 in der Schweiz angepasst wurde.
Die Revisoren unterstehen neu einer Aufsichtsbehörde. Ich erfülle vollumfänglich die Kriterien als anerkannter Revisionsexperte und kann alle gesetzlichen ordentlichen Revisionen sowie die Spezialrevisionen durchführen.
Buchhaltung und Abschlussberatung heisst für uns
Revision der Jahresrechnung nach den geltenden Gesetzen des Obligationenrechtes (OR) für
- Aktiengesellschaften
- GmbH
- Genossenschaften
- Vereinen und Stiftungen
- öffentlich, rechtliche Körperschaften wie Gemeiden und Koorperationen
als Organ mit der
- ordentlichen Revision
- eingeschränkten Revision
und im Auftrag des Verwaltungsrates, der Eigen- und Fremdkapitalgeber Spezialrevisionen wie
- Sacheinlage-/Sachübernahmeprüfungen
- Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Sonderprüfungen nach Obligationenrecht
- Prüfung der Jahresrechnung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsnormen
- Prüfung der Konzernrechnung nach Gesetz sowie nationalen und internationalen Standards
- Expertisen und Gerichtsgutachten
- Due Diligence bei Kauf von Unternehmungen
- Revision von Unternehmungen, welche dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen und einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sind
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